Schwerbehindertenausweis

Beim Ausfüllen des Antrages für den Schwerbehindertenausweis (SBA) ist es wichtig, dass alle Diagnosen einzeln aufgelistet werden.
Es reicht nicht aus nur „nierenkrank“ hinzuschreiben.
Die meisten Nephronophthise-/Nierenkranken haben mehrere Begleiterkrankungen wie z.B. Bluthochdruck oder Blutarmut usw.
Jede Diagnose muss separat aufgelistet werden, damit sie dementsprechend bei der Feststellung des „Grad der Behinderung“ (GDB) berücksichtigt wird.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die gesamten Diagnosen. Er wird Ihnen eine Auflistung geben und er wird auch eine Stellungnahme mit Werten zum Versorgungsamt schicken müssen, womit Sie aber nichts zu tun haben.
Weiterhin ist es wichtig, die Merkzeichen anzukreuzen. Ohne diese Kreuze bekommen Sie keine Merkzeichen zugesprochen, auch wenn sie Ihnen zustehen.

Wichtig:

Den Schwerbehindertenausweis bekommen Sie erst bei einem GDB ≥ 50 und auch dann eventuelle Merkzeichen.

Nützliche Merkzeichen sind:

H – hilflos (die meisten Kinder bis 16 Jahre erhalten diesen)

B – Begleitperson (berechtigt eine Begleitperson zur kostenlose Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr)

Weiter Merkzeichen können sie im Internet finden.

Das Merkzeichen H hat insbesondere steuerrechtliche Vorteile. Damit können Sie 7.400 € pauschal als Freibetrag geltend machen, zusätzlich noch pauschal 4.500€ (für 15000 km). Weiterhin können Sie bei der Krankenkasse die Arztfahrten geltend machen und Sie bekommen die Kilometer bezahlt. Jedoch werden Ihnen  pro Fahrt 5 € als Eigenanteil abgezogen. Das macht für 1x hin und 1x zurück einen Eigenanteil von 10 € aus. Da Sie aber chronisch krank sind, brauchen Sie nur 1 % des Bruttoeinkommens als Eigenanteil bezahlen. Daher ist es ratsam alle Belege aufzubewahren und im folgenden Jahr bei der Krankenkasse einzureichen.

Das Merkzeichen B wird nicht von allen Versorgungsämtern bewilligt. Prinzipiell gilt dies nur im öffentlichen Nahverkehr, wird jedoch auch häufig in anderen Bereichen (Kino, Schwimmbad, Zoo) akzeptiert. Fragen kostet nichts!